Theisen Ing. Büro für Arbeitssicherheit & Zertifizierung
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, 01. April 2008 13:37 |
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Neuigkeiten Ab dem 01.07.2010 haben wir die Anerkennung betriebliche Ersthelfer gemäß § 26. Abs. 2 der BGVA 1 auszubilden. Arbeitsstätten-Richtlinien bleiben vorübergehend gültig Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gehen in die Verlängerung: Eigentlich sollten sie im August 2010 außer Kraft treten. Nun hat der Bundesrat aber anders entschieden. Laut Paragraph 8 der Arbeitsstättenverordnung sollte es die alten Arbeitsstätten-Richtlinien bald nicht mehr geben. Im August 2010 wäre die Übergangszeit von sechs Jahren nämlich vorbei. Neue Arbeitsstätten-Regeln sollten als Ersatz dienen; allerdings liegen sie nicht rechtzeitig vor. Nun hat der Bundesrat die Übergangsfrist bis Ende 2012 verlängert.
2004 wurde die neue Arbeitsstättenverordnung verabschiedet und gleichzeitig der Ausschuss für Arbeitsstätten eingerichtet. Dieser Ausschuss sollte die bereits 1974 festgelegten Arbeitsstätten-Richtlinien überarbeiten und in neue Arbeitsstätten-Regeln überführen, und zwar innerhalb von sechs Jahren.
Am 9. Juli 2010 hat der Bundesrat mit einem Beschluss für Klarheit gesorgt: Die alten Arbeitsstätten-Richtlien sollen bis maximal 31. Dezember 2012 gelten, sofern sie nicht von neuen Arbeitsstätten-Regeln ersetzt wurden.
Teilweise wurden bereits neue Technische Regeln für Arbeitsstätten veröffentlicht. Einige von ihnen ersetzen bereits alte Arbeitsstätten-Richtlinien. In diesen Fällen müssen Betriebe die neuen Regeln anwenden.
Bisher wurden folgende sechs Arbeitsstätten-Regeln veröffentlicht: · ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung · ASR A1.7 Türen und Tore · ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan · ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme · ASR A3.5 Raumtemperatur · ASR A4.4 Unterkünfte |
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